Maskenpflicht im Landkreis wird erweitert
Landkreis Harburg. Ab dem morgigen Freitag, 29. Januar 2021, gilt an einigen Plätzen im Landkreis Harburg eine erweiterte Maskenpflicht. Im Umfeld der Bahnhöfe Winsen und Buchholz, in der Buchholzer Adolfstaße und jetzt auch im Umfeld des Ashausener Bahnhofs müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2- bzw. KN95/N95-Masken, getragen werden. In den Bahnhöfen selbst gilt schon eine entsprechende Maskenpflicht.
Schon durch die landesweite Verordnung müssen auf den Wochenmärkten entsprechende Masken getragen werden. Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag müssen eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, also eine „Alltagsmaske“ tragen. Ausgenommen sind nur Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Sie müssen den ärztliche Nachweis darüber in Form einer Befreiung dabei haben.
Die neue Regelung hat der Landkreis aufgrund des anhaltenden Inzidenzwertes von über 50 getroffen. Die betreffenden Plätze seien stark frequentiert und viele Menschen hielten sich dort längere Zeit auf, ohne dass der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden könne.