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Vogelgrippe: Ab morgen Stallpflicht fürs Federvieh im Landkreis Harburg

| Niels Kreller | Wirtschaft
Das Federvieh im Landkreis Harburg muss wegen Vogelgrippe und Geflügelpest fürs erste im Stall bleiben. | Foto: ein
Das Federvieh im Landkreis Harburg muss wegen Vogelgrippe und Geflügelpest fürs erste im Stall bleiben. | Foto: ein
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Landkreis Harburg. Schon seit einigen Wochen hat sich die Vogelgrippe oder Geflügelpest immer weiter im Norden Deutschlands verbreitet. Nun hat sie auch den Landkreis Harburg erreicht: An einer verendeten Graugans wurde der hoch ansteckende Virus-Typ H5N8 festgestellt. „Das Friedrich-Löffler-Institut hat bei einer in Stöckte (Stadt Winsen/Luhe) tot aufgefundenen Graugans eine Erkrankung mit der aviären Influenza vom Typ H5N8 bestätigt. Auf dem Hintergrund des Vogelzugs müssen wir von einer möglichen Verbreitung der Geflügelpest im gesamten Kreisgebiet ausgehen und ordnen deshalb zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Harburg die sofortige Stallpflicht an“, so Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst.

Der Landkreis Harburg hat deshalb eine Stallpflicht für Geflügel im ganzen Landkreis angeordnet. Ab morgen Dienstag, 17. November 2020, dürfen Geflügelhalter ihr Federvieh nicht mehr an die frische Luft lassen, sondern müssen es im Stall behalten, beziehungsweise unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben dicht abgedeckt ist und an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Lediglich in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Aufstallungspflicht, zum Beispiel für Gänse- oder Entenhaltungen, bei denen keine Aufstallungsmöglichkeiten existieren, auf Antrag möglich.

Darüber hinaus gibt es für alle Geflügelhalter, auch Hobby- und Kleinsthalter, weitere Auflagen:

• Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung beim Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl des gehaltenen Geflügels melden.
• Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Grund: Darüber fliegende Zugvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.
• Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder -auslauf betreten hat. Für betriebsfremde Personen müssen unbedingt Desinfektionsmatten und Schutzkleidung ausgelegt werden.
• Bei Krankheits- oder Todesfällen bei Tieren müssen die Halter unbedingt das Veterinäramt des Landkreises Harburg (Telefon: 04171/ 693 466, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) kontaktieren und die Ursache abklären lassen. Auch tote Wasservögel wie Gänse oder Enten – aber nicht jeder Singvogel – sollten dem Veterinäramt des Landkreises Harburg gemeldet werden.

Der Veterinärdienst des Landkreises hat angekündigt, die Einhaltung zu überprüfen.

Weiterhin gibt das Veterinäramt diese Hinweise an alle:
• Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden
• Tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel (etwa Enten, Gänse, Schwäne) sind dem Veterinäramt zu melden
• Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.

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