Vogelgrippe: Stallpflicht ist ab morgen im Landkreis Harburg aufgehoben
Landkreis Harburg. Die Vogelzugsaison ist für dieses Frühjahr weitegehend vorüber. Damit sinkt auch deutlich die Gefahr der Ansteckung bei den gewerblichen und auch privaten Geflügelhaltern mit dem Geflügelpest- bzw. Vogelgrippe-Virus. Deshalb hat der Landkreis Harburg die Stallpflicht ab morgen Freitag, 23. April 2021, aufgehoben. „Nach dem Ende des Vogelzugs können wir die Stallpflicht für Geflügel nun aufheben“, so Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst. „Wir müssen die Situation jedoch genau im Auge behalten. Alle Geflügelhalter sollten weiter vorsichtig sein und die regulären Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltung unbedingt einhalten.“
Trotzdem mahnt das Kreis-Veterinäramt weiter zur Vorsicht. Alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, haben die gesetzliche Verpflichtung folgende Maßnahmen einzuhalten:
• Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Darüber fliegende oder die Futterstellen anfliegende Wildvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen.
• Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.
• Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder -auslauf betreten hat.