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Wahlprüfstein zur Bezirkswahl: Wie halten es die Parteien mit der Pressefreiheit?

| Niels Kreller | Politik
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Harburg. In Wandsbek darf man es, in Altona auch, ebenso in Mitte, Eimsbüttel, Bergedorf und Nord. Nur in Harburg erlaubt die Geschäftsordnung der Presse nicht, Videoaufzeichnungen zum Zwecke der Berichterstattung zu machen. Nicht nur das: Die Geschäftsordnung verbietet (als einzige in gesamt Hamburg) die Aufzeichnung explizit. Dabei mögen kurze Videobeiträge über Themen von großem öffentlichen Interesse (beispielsweise die Schließung der katholischen Schulen oder der Initiative „Yes We Swim“) das Interesse an der Bezirksversammlung steigern.

Immer wieder aber lehnte der Ältestenrat Anträge der Harburger Medien ab, Videoaufnahmen zu gestatten. „Es geht um eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Berichterstattung per Bild gegen das Interesse an einem durch Aufnahmen ungestörten Sitzungsverlauf“, schrieb der damalige kommissarische Bezirksamtsleiter und Rechtsdezernent Dierk Trispel auf Anfrage von besser-im-blick. Im Klartext: Dass eine Kamera hinter den Sitzen der Mitglieder der BV fest aufgestellt wird, ist anscheinend eine Störung derartigen Ausmaßes, dass sie das öffentliche Interesse an der Berichterstattung per Filmbeitrag überwiegt. Nur: Die momentane, geduldete, Praxis, um ein Foto der Redner zu bekommen (Berichterstattung per Bild!) ist es, sich mitten im Gang vor dem Rednerpult aufzustellen und den Auslöser zu betätigen.

Weiter ließ Trispel verlautbaren: „Bei vielen Mitgliedern geht vor laufender Kamera die Unbefangenheit verloren bis hin zu einer Weigerung, überhaupt noch an das Rednerpult zu treten und dort in freier Rede zu sprechen. Andere Mitglieder hingegen stellen sich möglicherweise in besonderem Maße in den Vordergrund.“ Das Wohlbefinden der Mitglieder der Bezirksversammlung wird also über die in der Verfassung verankerte Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung gestellt. Dabei müsste doch eigentlich gelten, dass, wer für ein öffentliches Amt kandidiert, auch eben damit rechnen muss, bei seinen öffentlichen Auftritten gefilmt zu werden – ober es nun mag oder nicht.

Wir haben nachgefragt

Anlass also für besser-im-blick, im Vorwege der Bezirkswahl bei den Kandidierenden der in der Bezirksversammlung vertretenen Parteien einmal um deren persönliche Position dazu nachzufragen und ob sie Videoaufzeichnungen zustimmen oder ablehnen werden. Schließlich mag die Haltung dazu für den ein oder anderen Bürger bei der Wahl mitentscheidend sein.

Vorweg: Nicht alle Kandidierenden haben innerhalb einer Woche sich dazu geäußert, aber in diesen Fällen haben die Parteien für ihre Kandidierenden eine Haltung erklärt.

Die AfD mag Videoaufzeichnungen nicht

Fangen wir also von hinten nach vorne an. Die AfD lehnt wohl eine Videoaufzeichnung ab. „Wohl“ deshalb, da in der Antwort der Geschäftsstelle kein klares Ja oder Nein steht, aber: „Grundlage für die aktuelle Regelung sind datenschutzrechtliche Erwägungen (es könnten Besucher im Bild sein). Außerdem könnten Redner gehemmt sein, die nicht gewohnt sind, vor Kameras zu sprechen.“ Vielleicht mag diese Position auch dadurch beeinflusst worden sein, dass Videoaufzeichnungen bei Parteien des politischen Spektrums der AfD gerade nicht gut gelitten sind.

Die SPD ist sich uneins von Ja zu entscheide ich anscheinend später

Von der SPD, die sich in der vergangenen Legislatur immer wieder gegen Videoaufzeichnungen gesperrt hatte, haben wir nur vereinzelte Stellungnahmen bekommen. So hat ihr Spitzenkandidat Frank Richter nichts gegen die Aufzeichnung, wird dies so in der neuen Fraktion auch vertreten, sich dann aber an den Beschluss der Fraktion halten, auch wenn er anders ausfällt. Ebenso hat Frank Wiesner, Kandidat auf der Bezirksliste der SPD, nichts gegen Videoaufzeichnungen. Claudia Loss, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, hat die Frage entweder nicht verstanden oder wollte sie nicht verstehen. „Die Entscheidung ob Videoaufzeichnungen in der nächsten Legislatur während der Bezirksversammlungssitzungen befürwortet werden, wird die neue Fraktion entscheiden.“ Das ist erstens richtig und hatten wir zweitens gar nicht in Frage gestellt, gescheige denn danach gefragt. Ihre Entscheidung fällt dann vielleicht nach der Wahl und wird nicht vorher mitgeteilt.

CDU: Ja – aber wenn ein Koalitionspartner nicht mag, dann eben doch nicht

Die CDU dagegen beantwortet die Frage mehrheitlich mit einem Ja. Allerdings findet der Fraktionsvorsitzende Ralf-Dieter Fischer die Frage an Kandidierende über ihre Haltung „hypothetisch“. Das gilt dann wohl ebenfalls für alles andere, was während des Wahlkampfes so gesagt wird. Er werde auch „kaum Koalitionsabsprachen davon abhängig machen, dass etwaige Partner Videoaufzeichnungen zulassen müssten“, schränkt Fischer sein Ja wieder ein. Bisher sei ein ja der CDU auch am „erbitterten Widerstand“ des Koalitionspartners SPD gescheitert, „da dort mehrheitlich die Abgeordneten nicht bereit waren, sich während der Sitzung einschließlich ihrer eventuellen Redebeiträge aufzeichnen zu lassen.“ Fischer legt Wert darauf, dass im Falle der Aufzeichnung auch Zwischenfragen und Zwischenrufe erfasst werden. Das finden wir auch gut und richtig.

Neue Liberale und DIE LINKE. sind klar dafür

Sowohl die Neuen Liberalen als auch DIE LINKE. sprechen sich – wie schon in der vergangenen Legislatur – klar für ein Ja zu Videoaufzeichnung aus.

FDP und Grüne geben ein zahlreiches, schnelles und eindeutiges Ja

Lobend wollen wir hier die FDP und auch Bündnis90/Die Grünen hervorheben. Die Kandidierenden beider Parteien haben sowohl sehr schnell als auch in großer Anzahl geantwortet – und dabei ein klares, unmissverständliches Ja als Antwort.

Wir von besser-im-blick würden die Öffentlichkeit gerne in Zukunft auch mit kleinen Videobeiträgen von spannenden und wichtigen Debatten aus der Bezirksversammlung informieren. Vielleicht findet sich ja eine Mehrheit dafür, den unwürdigen Passus aus der Geschäftsordnung zu streichen, der dies (es sei noch einmal angemerkt: nur hier in Harburg) verbietet, und stattdessen Videoaufzeichnungen zu ermöglichen - wie es das Grundgesetz, das ja gerade seinen 70. Geburtstag feiert, durch Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung auch garantiert.

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