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Geflügelpest: Ab Dienstag gilt Stallpflicht für das Federvieh in Hamburg

| Redaktion | Wirtschaft
Das Federvieh in Hamburg muss wegen der Geflügelpest fürs erste im Stall bleiben. | Foto: ein
Das Federvieh in Hamburg muss wegen der Geflügelpest fürs erste im Stall bleiben. | Foto: ein

Harburg. Die Geflügelpest ist in Norddeutschland bei Wildvögeln auf dem Vormarsch. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in Hamburg allein in den letzten Tagen elf Fälle dieser hochansteckenden Variante bestätigt. Die betroffenen Vögel wurden in verschiedenen Teilen der Stadt gefunden. Aus diesem Grund wurde für Hamburg ab Dienstag, dem 10. Januar 2023, erneut eine Stallpflicht für Geflügel verhängt.

Unter der Stallpflicht fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt für alle Haltungsformen, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen werden Bußgelder verhängt.

Die Stallpflicht soll das Risiko verringern, dass die Geflügelpest auf heimische Tierbestände übergreift. Im Falle eines Ausbruchs müssten alle infizierten Tiere getötet werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

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Zum Schutz der Geflügelbestände ist es zudem verboten, Tiere in Haltungen in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Neben den oben genannten Geflügelarten gilt dies auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.

Grundsätzlich sollten Tierhalter:innen die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder der Schutz des Futters und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.

Hamburger:innen werden weiterhin gebeten, die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben ist.

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