Corona: Das gilt ab Dienstag in Hamburg
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Freitag, 27. November 2020 17:43
- Geschrieben von Niels Kreller
Harburg. Der Hamburger Senat hat auf seiner heutigen Pressekonferenz bekannt gegeben, wie in Hamburg die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch umgesetzt werden sollen. Hauptziel der neuen Corona-Eindämmungsverordnung soll die weitere Reduzierung der Kontakte sein. Deshalb werden die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft und die Maskenpflicht ausgeweitet. Über die Feiertage Weihnachten und Silvester wird es Lockerungen geben.
Bis zum 20 Dezember dürfen sich ab Dienstag bis zum 20. Dezember nur noch fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 wird diese Regel gelockert. Dann dürfen sich maximal zehn Personen aus bis zu vier Haushalten treffen. Ausnahmen gibt es für Kinder und Familienzusammenhänge. So sind auch Übernachtungen in Hotels zu Zwecken des Familienbesuches erlaubt und zählen nicht als touristische Reisen.
Silvester darf es Feuerwerk geben – aber nicht überall
Viel wurde in den vergangenen Tagen über ein Verbot von Feuerwerk an Silvester diskutiert. In Hamburg gibt es kein komplettes Verbot, sondern Silvesterfeuerwerk wird grundsätzlich erlaubt sein. Aber wo, das wird eingeschränkt. So darf an den Landungsbrücken, dem Jungfernstieg, der Binnenalster, dem Rathausmarkt, der Reeperbahn und dem Alma-Wartenberg-Platz kein Feuerwerk stattfinden. Und natürlich gelten die Kontaktbeschränkungen.
Maskenpflicht wird ausgeweitet
In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden muss eine Maske getragen werden. Und das gilt auch in nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Arbeits-, Dienst-, Betriebstätten und sonstigen räumlichen Bereichen, in denen die Menschen in geschlossenen Räumen ihrer Arbeit nachgehen. Die Maske darf nur dann kann abgelegt werden, wenn ein dauerhafter Steh- oder Sitzplatz eingenommen wird und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
In Geschäften wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Ab Dienstag muss der Schnutenpulli dann schon 10 Meter vor dem Eingang sitzen. Außerdem wird die Anzahl der Kund*innen begrenzt, die in einem Geschäft sein dürfen: Pro 10 Quadratmeter Fläche darf sich nur eine Person aufhalten. Für Geschäfte über 800 Quadratmetern müssen größere Abstände vorgesehen werden.
Restaurants und Fitnessstudios bleiben geschlossen – Kindergeburtstage begrenzt möglich
Die bestehenden Lockdown-Maßnahmen für Gastronomie, Hotels, Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiter bestehen. Kindergeburtstage dürfen bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit bis zu zehn Personen möglich.
Meine Meinung - Corona: Gastronomie- und Eventbranche werden zum Sündenbock gemacht
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Mittwoch, 28. Oktober 2020 10:19
- Geschrieben von Niels Kreller
Kommentar. Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründ' ich einen Arbeitskreis. Oder suche mir einen Sündenbock. Ohne jede Frage: Wir müssen schauen, wie wir die Coronapandemie in den Griff bekommen und dafür müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Was aber im Moment geschieht ist, dass ein bequemer Sündenbock gesucht wird, dem man nahezu alles an Infektionsgeschehen aufbrummen kann.
Natürlich: Die Meldungen und Bilder von wilden Partys in Kellern von Szenelokalen oder -locations sind medial gut verwertbar und erzeugen viele Clicks auf den Webseiten. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Solche Partys zu feiern ist im Moment unter aller Sau und zeugt von Verantwortungslosigkeit und massiv unsozialem Verhalten und man sollte meinen, dass man darauf im Moment schlicht mal verzichten muss. Aber stehen solche Vorkommnisse stellvertretend für die ganze Branche?
Schließung steht nicht im Verhältnis zum Infektionsgeschehen
Meine Meinung: nein. Die wirklich aller, aller allermeisten Gastronomen und Veranstalter halten sich an die Auflagen, erheben die Daten, sorgen für Hygiene und Abstand – und das in einem Spagat, ihren Gästen trotz dieser Auflagen einen schönen Aufenthalt bei ihnen zu ermöglichen. Genauso sieht es bei Kinos und Theatern aus, bei den kleinen Konzerten, mit denen die Clubbetreiber wieder versuchen, wenigstens etwas für Musiker, Fans und auch sich selbst zu tun.
Gestern hat das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuelle Zahlen dazu veröffentlicht, wo in welchen Maße eigentlich Infektionsgeschehen stattfindet (ab Seite 12). Das RKI weist darauf hin, dass mit den Zahlen besonnen umgegangen werden muss, da nicht immer die Infektionsketten nachzuvollziehen sind. Aber einen Trend denke ich kann man doch ablesen. So finden die mit Abstand meisten Infektionen im Haushalt, in Alten- und Pflegeheimen und am Arbeitsplatz statt. Der Freizeitbereich ist ebenfalls mit recht hohen Zahlen dabei, aber hier gibt es zu beachten, sind neben Theater, Kino und Sport eben auch alle sonstigen Freizeitaktivitäten, mitunter mit vielen Menschen und ohne Mindestabstand, mit enthalten.
Die Gastronomie und Hotellerie sind im Bereich von 2 Prozent aller Ansteckungsorte. Und das rechtfertigt, eine ganze Branche mit den dort arbeitenden Menschen zum Buhmann zu machen? Heute wollen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten über weitere einschneidende Maßnahmen beraten. „Lockdown Light“ nennen Politiker die Variante eines erneuten Lockdowns, bei dem es die Gastronomie, Hotellerie- und Eventbranchen wieder heftig treffen soll. Unbestritten: Jeder nicht stattgefundene Kontakt eines Infizierten mit Nichtinfizierten ist gut. Aber die Maßnahmen müssen eben verhältnismäßig sein.
Gastronomie, Hotellerie und Eventbranche halten sich an die Auflagen
Noch einmal: Ich kenne kaum einen anderen Bereich des Lebens, in dem die Hygieneregeln mehr eingehalten werden und in dem die Vorsicht größer ist wie im Gastronomie-, Hotellerie- und Eventbereich. In Restaurants, Kneipen, Hotels, beispielsweise bei der Fight For Live-Reihe in Harburg, den kleinen Konzerten wie in der Fischhalle. Wenn, wenn man wirklich findet, dass man diese ganzen Unternehmen wieder schließen muss, dann muss es staatliche Hilfe geben. Und zwar für alle und keiner darf dieses Mal vergessen werden. Für die Gastronomen, die Hoteliers, die Veranstalter, die Künstler, Musiker und: jeden und jede, die in diesen Bereichen arbeiten.
Und das bedeutet eben auch, dass ein freischaffender Künstler oder Musiker finanzielle Hilfe zum (Über-)Leben bekommt und nicht Nichts mit dem Hinweis, dass die Coronahilfe nur für Betriebsausgaben da sei. Und dass Servicekräfte in der Gastronomie auch einen Ausfall für Trinkgeld bekommen, das sie zum (Über-)Leben brauchen.
Die Branche nicht zum Sündenbock machen und Solidarität nicht überstrapazieren
Und dies zum Schluss: In der Zeit des Lockdowns habe ich von niemandem aus diesem Bereich gehört, dass die Maßnahmen alle falsch sind, es Corona gar nicht gebe oder es nicht so schlimm sei. Alle haben hier gesagt: Die Situation ist richtig schlimm für uns und wir wissen nicht, ob wir am Ende noch da sind. Aber für alle müssen wir da durch. Eine solche Solidarität mit den Menschen hätte ich mir auch in anderen Bereichen gewünscht. Man sollte diese Solidarität aber nicht unnötig auf die Probe stellen und überstrapazieren, nur weil man bequem einen Sündenbock konstruieren möchte.